Editorial 5/2024
Die neue GOÄ – am Ziel vorbei!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mitte September 2024 erreichte den Berufsverband eine vertrauliche Aussendung des Vorstandes der Bundesärztekammer, die den Entwurf einer neuen Gebührenordnung mit der Bitte um kurzfristige finale Stellungnahme enthielt.
Zunächst ist zu bemerken, dass die alte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit Jahrzehnten nicht in Leistungsbeschreibung und Vergütung geändert wurde; wir rechnen mit einem über die Jahre angehäuften Defizit im Zeitalter der Inflation von gut 70 %. Diese mangelhafte Ausstattung der GOÄ führt dazu, dass quasi zwangsweise immer mehr Kolleginnen und Kollegen dazu übergehen, auf der einen Seite entsprechende Faktoren inklusive Begründung anzusetzen, auf der anderen Seite auch analog in Ermangelung entsprechender aktualisierter Leistungsziffern abzurechnen. Jeder hat sich auf seine Art mit der Problematik arrangiert.
Die ADK e. V. selbst versteht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft und vertritt die Dermatologie im ästhetisch-medizinischen Bereich. Die Übergänge sind fließend, wie gerade die neuen Therapiemöglichkeiten bei Vitiligo und Hidradenitis suppurativa, aber auch die Behandlung der Adipositas und deren Folgen zeigen. Hier gibt es sowohl medizinisch sinnvolle, wie auch ästhetisch befriedigende Leistungen.
Wichtig ist in allen unseren Teilbereichen, dass innovative Verfahren in einem schnelllebigen Markt sowohl in Diagnostik als auch Therapie jederzeit kurzfristig umsetzbar sein müssen und nicht durch Abrechnungsbürokratie behindert werden. Dazu dient aktuell die Analogberechnung von Leistungen und die Möglichkeit, diese entsprechend zu steigern. Eine Begrenzung der Leistungen durch ein Budget ist im GOÄ-Bereich unbekannt. Auch gibt es keine Vorschriften bezüglich einer elektronischen Abrechnung von Leistungen bis hin zu einer zeitlichen Begrenzung der Abrechnungsfähigkeit von Leistungen, die zur Zeit bei drei Jahren liegt.
Der neue Entwurf der GOÄ der Bundesärztekammer liegt noch nicht in seiner offiziellen Fassung vor. Es ergeben sich dem Vernehmen nach noch erhebliche Verschiebungen im Aufbau, in der Leistungsbeschreibung und insbesondere bei der Vergütung. Kolleginnen und Kollegen wollen ein Minus von bis zu 30 %, teilweise auch bis zu 50 % bei technischen Leistungen wie der Video-Dokumentation erkennen.
Infolge der Kleinteiligkeit von über 5.000 Abrechnungsziffern und dem übergestülpten Regelwerk erscheint das Ganze nicht als großer Wurf. Hier wird eine in die Jahre gekommene Bürokratie den Wünschen der Privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Angeblich, um die Gebührenordnung zu aktualisieren. Offensichtlich geht es aber auch darum, gewisse Teile des Honorars abzuschmelzen, unter anderem durch Minderung der Vergütung von technischen Leistungen und des Labors.
Die persönliche Leistungsbereitschaft der Ärzteschaft wird dadurch noch mehr gefordert und trägt nicht dazu bei, dass jüngere Kolleginnen und Kollegen den Weg in die niedergelassene Medizin finden. Es wäre zu wünschen, dass man einen Konsens findet, der durch massive Entbürokratisierung und Verschlankung der GOÄ mit weniger Personal in der Praxis wie auch bei den Kassen auskommt.
Die moderne Medizin hat viele Herausforderungen. Es ist unsere Aufgabe, diese zu meistern. Und es ist Aufgabe der PKV, die Finanzierung der Inanspruchnahme der Leistungen durch ihre Versicherten zu sichern. Immerhin gibt es auch den Weg der Selbstbeteiligung der Versicherten. Wie haben eigentlich die Tierärztinnen und Tierärzte ihre Gebührenordnung durchgebracht?
Es bleibt spannend, welchen Weg dieser Entwurf in der nächsten Zeit nimmt. Für Freiwillige, die sich in den Bereich Abrechnung einarbeiten wollen, haben wir in der ADK immer Platz!
Dr. Matthias Herbst
Spezielle Informationen für Laien zum Thema Haut, Hautpflege und Kosmetik
ästhetische dermatologie & kosmetologie 5/2024
Themenschwerpunkte aus allen Bereichen der ästhetischen Dermatologie